Pauken­schlag GEZ: Ist der Zwangs­beitrag am Ende

Begonnen von Cavemen, 15.06.2024, 11:02:55 CEST

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Cavemen

Cavemen

Paukenschlag GEZ: Ist der Zwangsbeitrag am Ende
Grundsatzurteil wegen "mangelnder öffentlich-rechtlicher Meinungsvielfalt" erwartet


Millionen Rentner, Arbeitnehmer und Unternehmen zahlen den Rundfunkgebührenbeitrag- kurz GEZ-in Deutschland. Für viele ist dieser Beitrag ein richtiges Ärgernis. Jeden Monat werden wir daran erinnert, wenn wir auf den Kontoauszug schauen. Eine große Zahl der GEZ-Zahler empfinden den Beitrag als Zwangsbeitrag. Klagen gegen den GEZ-Beitrag waren in der Vergangenheit oft erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2018, dass der neue Gebührenbeitrag rechtens sei. Dennoch hört der Unmut nicht auf. Eine Frau aus Bayern klagte gegen die Gebührenfestsetzung. Sie verlor in zwei Instanzen. Der Verwaltungsgerichtshof in Bayern als Berufungsinstanz hat sogar die beantragte Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Um so sensationeller ist es, dass die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin beim Bundesverwaltungsgericht zur Revision zugelassen wurde. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes war vom
23. Mai 2024, Aktenzeichen: 6 B 70.23

Paukenschlag GEZ: Ist der Zwangsbeitrag am Ende. Millionen Menschen zahlen in Deutschland den Beitrag zur GEZ. Viele empfinden diesen Beitrag als Zwang und als ungerecht. Was uns auch stört ist, dass wir mit diesem monatlichen Beitrag die hohen Gehälter der Programmdirektoren und deren Altersversorgungen mitfinanzieren und dass es zu viele Sendeanstalten gibt. Andere wiederum stört ein sogenanntes (gefühltes) Meinungsdiktat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR)

Paukenschlag GEZ: Ist der Zwangsbeitrag am Ende: Bundesverwaltungsgericht lässt Revision zu

Das höchste Deutsche Verwaltungsgericht lässt aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde einer Klägerin die Revision gegen ein klageabweisendes Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zu. Die Klägerin will höchstrichterlich im Kern zwei Dinge geklärt haben:
  • der Rundfunkbeitrag ist in Wahrheit eine Steuer, weil die Beitragspflichtigen keine Möglichkeit haben, eine Gegenleistung im abgabenrechtlichen Sinne zu erhalten. Den Bundesländern fehlt hierfür die Gesetzgebungskompetenz, damit ist die Gebührenerhebung verfassungswidrig und ein "generelles strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" aufgrund mangelnder Meinungsvielfalt vor (,,öffentlich-rechtliches Meinungsdiktat"), und solange dieses Versagen nicht geklärt ist, dürfe kein GEZ-Beitrag gezahlt werden.

Es wird eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erwartet über die Frage, ob Verwaltungsgerichte im Rahmen des Rechtsweges hierzu Feststellungen zu treffen haben und nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst. Beschwerdemöglichkeiten der Beitragszahler beim ÖRR seien nicht erheblich, sondern nur Gerichte sind für die Bewertung dieser Fragen zuständig. Ein spannendes Verfahren mit ungewissem Ausgang erwartet uns. Eines bleibt, viele von uns empfinden die GEZ als ungerechten Zwangsbeitrag.

gundelpfanne

gundelpfanne

Es wird Zeit das diese Raubrittergebühr ein Ende findet !

Zughengstin

Zughengstin

Ach, wovon träumen wir nachts?

Die stecken doch alle unter eine Decke, die werden weiter ihr Geld bekommen, solange sich über 40 Millionen Haushalte nicht einig sind.
Aber leider gibt es ja sogar noch Bürger die für eine GEZ-Gebühr sind  :-\

Cavemen

Cavemen

Zitat von: Zughengstin in 15.06.2024, 22:51:22 CESTAch, wovon träumen wir nachts?

Die stecken doch alle unter eine Decke, die werden weiter ihr Geld bekommen, solange sich über 40 Millionen Haushalte nicht einig sind.
Aber leider gibt es ja sogar noch Bürger die für eine GEZ-Gebühr sind  :-\
Wir werden sehen.

Allerdings ist die Klage meines Erachtens richtig, denn was liefern die öffentlich-rechtlichen wirklich?

Werbung .... hmmmm .... wenig Programme ...hmmmm ...... die Privaten finanzieren sich durch Werbung etc. das tun die anderen auch, lassen sich allerdings noch die Gebühren bezahlen. Na ja, die Intendanten müssen ja auch leben.




Zughengstin

Zughengstin

Von mir aus könnte es einen Knall geben und diese Programme wären weg, denn wenn da mal was gutes kommen sollte, das können die Privaten erst Recht!

Nun, wie oft wurde die GEZ schon vor Gericht gezogen wo angeblich laut Medien der Kläger Siegen kann und dann die Richter sich was aus der Tasche gezogen haben was alle umgehauen hat, das es sowas gibt.

Na ja, auf ein neues mit der Hoffnung daß doch mal eine Klage für uns zahlenden gut ausgeht.